Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundvoraussetzung für einen Aufenthalt in unserer Pension und Bestandteil des Pensionsvertrages.
- Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, seine Katze kastriert, mit gültigem Impfschutz (Katzenschnupfen und Katzenseuche), einem aktuellem Flohschutz sowie aktueller Wurmkur, bestätigt von einem Tierarzt, zu übergeben. Der Impfpass wird der Katzenpension Stadtkatzen Dresden für den Zeitraum des Aufenthaltes überlassen.
- Die Katzenpension Stadtkatzen Dresden ist vor Abgabe das Tieres über besondere Fressgewohnheiten, gravierende frühere oder chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen des Tieres durch den Besitzer zu informieren.
- Im Krankheitsfall ist die Katzenpension Stadtkatzen Dresden berechtigt und verpflichtet, die Katze vom Tierarzt behandeln zu lassen. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten werden vom Tierbesitzer getragen.
- Für Schäden, Krankheiten oder Verlust der Katze, die der Katzenpension nicht unmittelbar zuzurechnen sind, übernimmt die Katzenpension Stadtkatzen Dresden keine Haftung.
- Die Rechnung über den Pensionsaufenthalt und ggf. anderen Kosten (z.B. Tierarzt) ist am Tag der Abholung bar oder per EC zu begleichen.
- Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und es erfolgt auch keine Information durch den Besitzer, verpflichtet sich der Halter alle Kosten für die weitere Unterbringung zu übernehmen. Nach Ablauf von 10 Tagen entscheidet die Katzenpension Stadtkatzen Dresden wie über das Tier weiter verfügt wird.
Stand: 05/2021